| Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) | ||
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M1 Multimedia. Mag. Bernhard Morawetz (Auftragnehmer) |
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| 1. Allgemeines | ||
| 1. | Für sämtliche Geschäfte zwischen Kunden und Auftragnehmer gelten ausschließlich diese AGB. Davon abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen. | |
| 2. | Ist der Kunde selbst eine Agentur, so bleibt der Auftragnehmer von deren Verhältnis zu ihren Kunden oder von Forderungen und Ansprüchen deren Kunden unberührt. Es gelten die Zahlungsbedingungen wie unter Pkt. 9. | |
| 2. Vertragsabschluß | ||
| 1. | Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Aufträge des Kunden gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers als angenommen. | |
| 3. Leistung und Honorar | ||
| 1. | Wenn nicht anders vereinbart, beginnt der Honoraranspruch des Auftragnehmers für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. | |
| 2. | Für die erbrachten Leistungen und die Abgeltung der Nutzungsrechte erhält der Auftragnehmer ein vereinbartes Honorar. Alle Leistungen des Auftragnehmers, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Das gilt insbesondere für alle Nebenleistungen des Auftragnehmers und seinen Zeitaufwand für Besprechungen und Kommunikation mit dem Auftraggeber. Alle dem Auftragnehmer erwachsenden Spesen sind vom Kunden zu ersetzen. | |
| 3. | Kostenvoranschläge bzw. Anbote des Auftragnehmers sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die vom Auftragnehmer veranschlagten Kosten um mehr als 20 Prozent übersteigen, wird der Auftragnehmer den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Als schriftlich zugegangene Information gilt in diesem Fall auch ein E-Mail mit Empfangs- und Lesebestätigung. | |
| 4. | Für alle Arbeiten des Auftragnehmers, die aus Gründen, die beim Auftraggeber liegen, nicht zur Ausführung gelangen, gebührt dem Auftragnehmer eine angemessene Vergütung. | |
| 4. Präsentation | ||
| 1. | Für die Teilnahme an Präsentationen steht dem Auftragnehmer ein Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand des Auftragnehmers für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. Erhält der Auftragnehmer nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen des Auftragnehmers, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt in dessen Eigentum. | |
| 2. | Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von Kommunikationsaufgaben nicht in vom Auftragnehmer gestalteten Werbemitteln verwertet, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden. | |
| 3. | Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht zulässig. | |
| 5. Eigentumsrecht und Urheberschutz | ||
| 1. | Alle Leistungen des Auftragnehmers einschließlich jener aus Präsentationen (z. B. Anreg-ungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Scribbles, Texte, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Ent-wurfsoriginale im Eigentum des Auftragnehmers und können vom Auftragnehmer jederzeit zurückverlangt werden. | |
| 2. | Der Kunde erwirbt durch vollständige Zahlung des vereinbarten Honorars und nach dessen Eingang auf dem Konto des Auftragnehmers die vereinbarten Nutzungsrechte zum vereinbarten Zweck. | |
| 3. | Änderungen von Leistungen des Auftragnehmers durch den Kunden sind nur mit ausdrück-licher Zustimmung des Auftragnehmers und des/der Urheber(s) zulässig. | |
| 4. | Für die Nutzung von Leistungen des Auftragnehmers, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist die Zustimmung des Auftragnehmers erforderlich. | |
| 5. | Für die Nutzung von Leistungen des Auftragnehmers ist nach Ablauf des Agenturvertrages ebenfalls die Zustimmung des Auftragnehmers notwendig. | |
| 6. | Sämtliche nicht ausgeführten Konzepte, Entwürfe, Texte und Ideen u. dgl. sind Eigentum des Auftragnehmers und sind dem Auftragnehmer auf Verlangen zurückzustellen. | |
| 6. Kennzeichnung | ||
| 1. | Der Auftragnehmer ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf den Auftragnehmer und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zustünde. | |
| 7. Genehmigung | ||
| 1. | Alle Leistungen des Auftragnehmers (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Texte, Inhalte, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen und Farbabdrücke) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt. | |
| 2. | Der Kunde wird insbesondere die rechtliche, vor allem die wettbewerbs- und kennzeichen-rechtliche Zulässigkeit der Auftragnehmerleistungen überprüfen lassen. Der Auftragnehmer veranlasst eine externe rechtliche Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden; die damit verbundenen Kosten hat der Kunde zu tragen. | |
| 8. Termine | ||
| 1. | Der Auftragnehmer bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er dem Auftragnehmers eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an den Auftragnehmer. | |
| 2. | Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse - insbesondere Verzögerungen bei Lieferanten des Auftragnehmers - entbinden den Auftragnehmer jedenfalls von der Einhaltung der vereinbarten Liefertermins. | |
| 9. Zahlung | ||
| 1. | Die Rechnungen des Auftragnehmers sind prompt netto Kassa ohne jeden Abzug nach Rechnungserhalt fällig, sofern nicht anderes vereinbart wurde. Gelieferte Waren sowie sämtliche Nutzungsrechte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung und Eingang auf dem Konto des Auftragnehmers sein Eigentum. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen. | |
| 10. Gewährleistung und Schadenersatz | ||
| 1. | Der Kunde hat allfällige Reklamationen innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch den Auftragnehmer schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamation steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung der Leistung durch den Auftragnehmer zu. | |
| 2. | Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluß, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens, technischer Störungen oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers beruhen. | |
| 3. | Der Kunde fertigt von allen zur Bearbeitung überlassenen Unterlagen bzw. Daten vor der Übergabe an den Auftragnehmer Kopien an. Der Auftragnehmer übernimmt für die übergebenen Unterlagen keinerlei Haftung. | |
| 11. Haftung | ||
| 1. | Der Auftragnehmer wird die ihr übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtgrundsätze durchführen und den Kunden rechtzeitig auf für sie erkennbare gewichtige Risiken hinweisen. | |
| 2. | Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der wettbewerbs- und markenrechtlichen Vorschriften bei den vom Auftragnehmer vorgeschlagenen Werbemaßnahmen ist der Kunde selbst verantwortlich. Er wird eine vom Auftragnehmer vorgeschlagene Werbemaßnahme (ein Kennzeichen) erst dann freigeben, wenn er selbst sich von der wettbewerbs- und markenrechtlichen (kennzeichenrechtlichen) Unbedenklichkeit vergewissert hat oder wenn er bereit ist, das mit der Durchführung der Werbemaßnahme (der Verwendung des Kennzeichens) verbundene Risiko oder damit verbundene Kosten (Rechtsberatung, Gericht, Schadenersatzforderungen, Ansprüche Dritter) selbst zu tragen. Jegliche Haftung des Auftragnehmers für Ansprüche aus obigen Gründen wird ausdrücklich ausgeschlossen. | |
| 3. | Für den Fall, dass wegen der Durchführung einer Werbemaßnahme (der Verwendung eines Kennzeichens) der Auftragnehmer selbst in Anspruch genommen wird, hält der Kunde den Auftragnehmer schad- und klaglos: Der Kunde hat dem Auftragnehmer sämtliche finanziellen oder sonstigen Nachteile (einschließlich immaterieller Schäden) zu ersetzen, die dem Auftragnehmer aus der Inanspruchnahme durch einen Dritten entstehen. | |
| 12. Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand | ||
| 1. | Es gilt Österreichisches Recht. Erfüllungsort ist der Sitz des Beraters/der Auftragnehmer. | |
| 2. | Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz des Auftragnehmers örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart. Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, ein anderes Gericht anzurufen. | |
| Wien, den 3.11.2003 | ||